Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen in Münster
Vom GTK zum KiBiz
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Mit dem KiBiz, dem massiven Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren und der Schaffung von Familienzentren muss das Landesjugendamt beim LWL z.Zt. ca. 3.500 neue Betriebserlaubnisse erstellen. Da die Betriebserlaubnis Voraussetzung für die Aufnahme in die
gesetzliche Unfallversicherung
ist, das Landesjugendamt mit der Ausstellung jedoch nicht nachkommt, ist es dem LWL wichtig, zu erklären, dass der Versicherungsschutz dennoch in vollem Unfang besteht.
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Dass das KiBiz vielfache Unzulänglichkeiten beinhaltet, wird erneut durch die
Resolution
deutlich, die der Bürgermeister der Stadt Siegburg als Ergebnis einer Trägerkonferenz an den zuständigen Minister, Herrn Laschet, weitergeleitet hat. Auf die Unzulänglichkeiten soll, damit "Düsseldorf" nicht meint, dass Gesetz sei schon "in Ordnung", am 21. September während einer Demonstration in Siegburg aufmerksam gemacht werden. Da es auch in anderen Kommunen Initiativen gibt, die sich gegen das KiBiz wenden, könnte diese Veranstaltung eine Möglichkeit für eine weitere gemeinsame Aktion sein. Interessierte wenden sich bitte unmittelbar an die Elterninitiative Murkel
murkel.1@t-online.de.
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Wir hatten schon mehrfach darauf hingewiesen, nun ist es amtlich: Der zunächst vom Ministerium schlicht vergessene
Haushaltskonsolidierungsbeitrag
im GTK wird auch für die ersten sieben Monate 2008 fortgeschrieben.
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Nachdem das Ministerium bereits am 16. Mai per Rundschreiben klargestellt hat, in welchen Fällen eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen ist (s.u.), legen die Landesjugendämter jetzt die
Hinweise zum Antragsverfahren
sowie einige
Erläuterungen zum Antrag auf eine Betriebserlaubnis
vor.
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Die Landesarbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege und der Kommunalen Spitzenverbände sowie das evangelische und das katholische Büro haben sich auf sog.
Umsetzungsempfehlungen
zum Verwaltungs- und Abrechnungsverfahren zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Kindertageseinrichtungen geeinigt. Sie sollen beiden Parteien Orientierungen in Verfahrens- und Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des KiBiz geben, Bürokratie abbauen und ein vereinheitlichtes Verfahren auf Landesebene ermöglichen. Das Ministerium hat die Empfehlungen, die auch den Entwurf eines Verwendungsnachweises enthalten, zur Kenntnis genommen, eine endgültige Zustimmung in allen Punkten liegt jedoch noch nicht vor.
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Aufgrund eines OVG-Beschlusses vom November 2007 sind die Landesjugendämter nun verpflichtet, die fachliche und persönliche Eignung der MitarbeiterInnen in Tageseinrichtungen bereits vor der Einstellung (!) festzustellen. Das heißt, dass geplante (!) Personalwechsel unverzüglich beim Landesjugendamt mittels eines
Personalbogens
beantragt werden müssen. Nähere Informationen zur Betriebserlaubnis und zum Personalbogen gibt ein
Rundschreiben
des Landesjugendamtes vom 16. Mai.
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Ebenfalls geklärt wurde mit einem Erlass vom 23. Mai, dass die
Betriebskostenabrechnung
für den Zeitraum 01. Januar 2007 bis 31. Juli 2008 nach GTK bis zum 31. Oktober zu erfolgen hat.
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Mit einem Erlass vom 15. Mai ist jetzt vom Ministerium geklärt worden, dass
Jahressonderentgelt und Leistungsentgelt nach TVöD,
egal wann sie gezahlt werden, in diesem Jahr zu 7/12 als Personalkosten nach GTK spitz abgerechnet werden können.
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Neben der Frage, ob das KiBiz den fachlichen Anforderungen genügt, untersuchte ein von verschiedenen Verbänden in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten auch die Frage, ob es überhaupt als Landesausführungsgesetz dem Bundesrecht entspricht. Das
Rechtsgutachten
kann bestellt werden.
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Materialien und Arbeitshilfen
zur Umsetzung des KiBiz in Kindertagesstätten hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe in einem eigenen Link zusammen gestellt.