Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen in Münster
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse
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Im August 2006 informierte die damalige Landesunfallkasse (LUK), heute Unfallkasse NRW
umfassend über die Arbeitgeberpflichten zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
in Kindertagesstätten.
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SchülerInnen, die an Sozialpraktika u.a. in Kitas teilnehmen kommen, benötigen keine
Belehrung nach § 43 IfSG.
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Die
Richtlinie über zusätzliche BerufspraktikantInnen
liegt vor. Bezugspunkt für die Entscheidung, ob ein/e BP zusätzlich ist, ist auch 2012/2013 die Zahl der zu Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011
beschäftigten BP. Den Antrag stellt das örtliche Jugendamt unter Berücksichtigung der Trägerpluralität beim Landesjugendamt. 2011/2012 standen für zusätzliche
BerufspraktikantInnen in
Münsteraner Elterninitiativen
fünf Plätze zur Verfügung. Für bereits abgeschlossene Arbeitsverträge muss der Antrag bis zum 31. Mai 2012 beim LJA vorliegen. Einen aktuellen Antragsvorsdruck
stellen wir rechtzeitig zur Verfügung.
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Informationen zur Förderung der
Betrieblichen Kinderbetreuung
gibt es auch unter
www.erfolgsfaktor-familie.de.
- Bildungsvereinbarung:
Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit der
Tageseinrichtungen für Kinder (Juli 2003)
- BiostoffVerordnung Rundbrief vom Juni 2007 zur Erläuterung der Arbeitgeberpflichten (s. auch > Service > Formulare > Belehrungsfahrplan)
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Nach einer Schleife über den Vermittlungsausschuss ist das
Bundeskinderschutzgesetz
am 01. Januar 2012 in Kraft getreten.
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Der LWL-Landschaftsausschuss hat am 19. Dezember 2008 neue Richtlinien zur
Einzelintegration
für Kinder mit Behinderung beschlossen. Der Zuschuss steht jedoch unter einem Haushaltsvorbehalt, ein Anspruch auf
Förderung besteht nicht. Geblieben ist es auch bei der unterschiedlichen Regelung zwischen LWL und LVR: Für das
Rheinland gelten diese Richtlinien nicht!
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Per Rundschreiben informierte der LWL am 08. März über das Zurückfahren der Bezuschussung bei
Schulrückstellung und Einzelintegration.
Mit Rundschreiben vom 08. April folgte die
Ergänzung,
dass Ausnahmen in begründeten Einzel- und Härtefällen weiter möglich sind.
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Der Rat der Stadt Münster hat im Februar 2011 die
Elternbeitragstabelle
geändert, die neben den Beiträgen für Kita und Tagesmutter auch die Beiträge für die Betreuung in der Offenen Ganztagsgrundschule regelt.
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Erneut erläutert das Landesjugendamt beim LVR (auch für den LWL) seine Auffassung zu
Entgeltpflichtigen Angeboten
in der Kita und in Familienzentren.
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Mittels einer Vereinbarung zwischen Ministerium und den Freien und Kommunalen Spitzenverbänden vom Juni 2009 wurde die Frist zur
Weiterqualifizierung der
Ergänzungskräfte
um zwei Jahre verlängert und die Möglichkeit geschaffen, langjährige MitarbeiterInnen von der Verpflichtung zu
befreien. Nicht geregelt wurde eine Unterstützung der MitarbeiterInnen selbst sowie der Träger, die die
MitarbeiterInnen unterstützen möchten.
Der Erlass vom 28. Oktober 2010 gibt weitere Hinweise zur Umsetzung der
Qualifizierungsmaßnahmen für Ergänzungskräfte.
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Informationen zur Organisation und Finanzierung der
Erste Hilfe-Ausbildung
gibt es hier. Ein Formular zur Anforderung eines Gutscheins bei der Unfallkasse NRW gibt es unter > Service > Formulare > Erste Hilfe-Gutscheine.
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Verschiedene Fragen zur Überschreitung der
Gruppenstärke
beantwortet das Landesjugendamt WL in seinem Rundschreiben vom 03. August 2009.
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Mit der Änderung vom 14. November 2008 wurden die "Regelungen zum
Gütesiegel für Familienzentrum NRW"
in die Durchführungsverordnung aufgenommen, die DVO KiBiz faktisch um einen weiteren, vierten Teil ergänzt. Es handelt
sich um Regelungen, die bisher im Rahmen der Richtlinien auch schon galten. Die für die Piloteinrichtungen für das
"Gütesiegel"
von PädQUIS gGmbH entwickelten Kriterien behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Nähere Informationen hierzu und zur
Selbstevaluation
finden sich auf der Site von PädQuis gGmbH. Für Kindertagesstätten, die überlegen, sich auf den Weg zum
Familienzentrum zu machen, hat das Institut für Soziale Arbeit (ISA) in Münster ein kostenloses Verfahren zur
Selbsteinschätzung
zur Verfügung gestellt.
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Informationen und Formulierungshilfen zum sog.
Erweiterten Führungszeugnis,
dass sich Kindertagesstätten seit dem 01. Mai 2010 von ihren MitarbeiterInnen vorlegen lassen müssen, gibt es hier.
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Eine Zusammenstellung der Regelungen zum
Gesundheitsschutz für (schwangere) ErzieherInnen
gibt der Landesverband der GEW. s. dazu auch unter > Service > Formulare > Meldung der Schwangerschaft.
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Der Bundestag hat am 02. Juli 2009 das Gesetz zur
Haftungsbegrenzung
für ehrenamtlich tätige Vereinsvorstände beschlossen. Deren interne Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Gegenüber geschädigten Dritten haftet der Verein jedoch weiterhin unbeschränkt.
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Mit Erlass vom 26. November 2009 erläutert das Ministerium die Zweckbindung im Rahmen des
Investionsprogramms U3.
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Am 22. Juli 2011 wurde das 1. KiBiz-Änderungsgesetz verabschiedet und mit den Anlagen in das
Kinderbildungsgesetz
eingearbeitet.
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Am 07. November 2008 wurde das
Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
auch im Bundesrat verabschiedet. Es trat am 01.01.2009 in Kraft und hat das KJHG in Teilen abgeändert. Wesentliche
Stichworte sind u.a. der Ausbau der Kindertagespflege sowie ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder
ab einem Jahr ab 2013. Gewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen können gefördert werden, eine Verpflichtung
der Länder, sie zu fördern, konnte bis 2013 aber erst einmal abgewendet werden.
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Ende 2007 schloss das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster mit allen Einrichtungen eine Vereinbarung zum Vorgehen bei Verdacht auf eine
Kindeswohlgefährdung
nach § 8a SGB VIII / KJHG. In den Anlagen wird das
Verfahren
erläutert sowie ein Bogen zur
Meldung der Gefährdungsbeurteilung
und die Adressen der ansprechbaren
"insoweit erfahrenen Fachkräfte"
zur Verfügung gestellt.
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Die
Mietverordnung
trat im April 2008 in Kraft und ist Bestandteil der Verfahrensordnung vom Dezember 2007. Mit Erlass vom 22. Mai 2009 hat das Ministerium
Erläuterungen zur Mietverordnung
bekannt gegeben. Sie betreffen vor allem Kitas, die Investitionen im Rahmen des U3-Ausbaus in angemieteten Räumen vorgenommen haben oder diese planen. Sie
wurden zwischenzeitlich ergänzt durch den Erlass vom 21. Dezember 2009 zur
Anrechnung des Zinsgewinns.
Zum besseren Verständnis gab es bereits im Herbst 2009 hierzu ein
Rundschreiben
sowie
Musterberechnungen
durch das Landesjugendamt beim Landschaftsverband Rheinland. Mit Erlass vom 20. Mai 2010 stellte das Ministerium klar, wann es sich bei Eigentümer und Mieter um eine sog.
wirtschaftliche Einheit
handelt und mithin keinen Mietzuschuss gibt.
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Ein
Merkblattzum Mutterschutz in Kindertageseinrichtungen
kann beim Landesjugendamt des LWL heruntergeladen werden. Umfassende Informationen gibt es auch in der
Broschüre zum "Mutterschutz
beim beruflichen Umgang mit Kindern" (1,6 MB). s. dazu auch unter > Service > Formulare > Meldung der Schwangerschaft.
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Die
"Personalvereinbarung"
trat im März 2008 in Kraft.
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Den "Empfehlungen zum
Raumprogramm"
des Landschaftsverbandes Rheinland vom März 2009 hat sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe bis auf Weiteres angeschlossen.
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Der
Tarifabschluss im August 2008
regelt die Schaffung einer neuen Tariftabelle "SuE" für SozialarbeiterInnen und ErzieherInnen. Im
Anhang
werden die neuen Entgelt- und Fallgruppen definiert.
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Bereits 2005 trat der
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD)
in Kraft.
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Der
Tarifvertrag für PraktikantInnen im öffentlichen Dienst (TVPöD)
hat den alten TVPrakt abgelöst.
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Neue
Unfallverhütungsvorschriften
hat die Unfallkasse NRW herausgegeben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen zu
regeln.
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Verfahrensverordnung und Erlass
vom 18. bzw. 19. Dezember 2007 sind hier einzusehen. Der darin festgelegte Termin vom 10.04. ist für die
Kita-Träger von entscheidender Bedeutung: Erst danach erhalten sie die endgültige Bewilligung der Mittel durch das
örtliche Jugendamt.