Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen in Münster
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse
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Mit den Richtlinien zur
Betrieblich unterstützten Kinderbetreuung
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) fördert das Bundesfamilienministerium seit dem Februar 2008 Unternehmen, die für die Kleinkinder ihrer MitarbeiterInnen Plätze in der Kindertagesbetreuung schaffen. Leider bleibt - wie bei der ähnlichen Richtlinie des Landes NRW 2005 - die Frage der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen der auf zwei Jahre befristeten Zuschüsse offen.
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Mit dem Rundschreiben 04/2008 vom 28. Januar informiert der Landschaftsverband Westfalen-Lippe über die ab dem 01. August 2008 vorgesehenen Pauschalen und die Weiterentwicklung der Leistungen in der
Einzelintegration und in Schwerpunkteinrichtungen.
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Die am 12. Dezember 2007 vom Rat der Stadt Münster verabschiedete
Elternbeitragstabelle
liegt nun vor.
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Informationen zur Organisation und Finanzierung der
Erste Hilfe-Ausbildung
gibt es hier.
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Mit Schreiben vom 11. Februar informiert das Ministerium nach Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens über die neue Zertifizierungsstelle für
Familienzentren
und erläutert einige Punkte zum Verfahren. Danach behalten die für die Piloteinrichtungen für das
"Gütesiegel"
von PädQUIS gGmbH entwickelten Kriterien ihre Gültigkeit. Ab sofort können die
Selbstevaluationsbögen
für die Zertifizierung von Familienzentren sowie weitere Materialien heruntergeladen werden.
Für Kindertagesstätten, die überlegen, sich auf den Weg zum Familienzentrum zu machen, hat das Institut für Soziale Arbeit (ISA) in Münster ein kostenloses Verfahren zur
Selbsteinschätzung
zur Verfügung gestellt.
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Das
Kinderbildungsgesetz
ist verabschiedet. Eine Übersicht über die letzten
Änderungen
gibt es hier. Zum besseren Verständnis der
Kindpauschalen
gemäß § 19 KiBiz (Berechnungsgrundlage für die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen) sind hier die "Eckpunkte der zukünftigen Finanzierungsstruktur der Tageseinrichtungen für Kinder und der Förderung der Kindertagespflege" (aus der Anlage zu Punkt 1 des Konsenspapieres vom 26. Februar 2006) erneut einsehbar.
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Am 07. November 2008 wurde das
Kinderförderungsgesetz (KiFöG)
auch im Bundesrat verabschiedet. Es tritt am 01.01.2009 in Kraft und wird das KJHG in Teilen abändern. Wesentliche Stichworte sind u.a. der Ausbau der Kindertagespflege sowie ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr ab 2013. Gewerbliche Träger von Kindertageseinrichtungen können gefördert werden, eine Verpflichtung der Länder, sie zu fördern, konnte bis 2013 aber erst einmal abgewendet werden.
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Die
"Personalvereinbarung"
ist inzwischen unterschrieben.
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Bereits 2005 trat der
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD)
in Kraft.
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Neue
Unfallverhütungsvorschriften
hat die Unfallkasse NRW herausgegeben, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen zu regeln.
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Verfahrensverordnung und Erlass
vom 18. bzw. 19. Dezember 2007 sind hier einzusehen. Der darin festgelegte Termin vom 10.04. ist für die Kita-Träger von entscheidender Bedeutung: Erst danach erhalten sie die endgültige Bewilligung der Mittel durch das örtliche Jugendamt.
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Am 18. April trat die
"Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz)"
in Kraft, die die Verfahrensordnung vom Dezember 2007 (s.o.) leicht abändert, im Übrigen aber um die Mietverordnung ergänzt wurde.