Gründungsberatung

Liebe Eltern!

In einer virtuellen Akademie der Friedrich Naumann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der BAGE (Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen) e.V. wurden im Februar 2008 in Foren und Chats Fragen rund um die Organisation einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft beantwortet, Kontakte hergestellt, Informationen ausgetauscht. Die noch im Netz stehenden Informationen findet man hier. Weitere Informationen erhalten Sie bei einer in Ihrer Nähe liegenden Kontakt- und Beratungsstelle der Bundesarbeitgemeinschaft Elterninitiativen unter www.bage.de.

Sie finden keinen Kita-Platz für Ihr Kind in Ihrer Nähe? Sie haben neue und andere Ideen zum Konzept einer Kindertagesbetreuung, z. B. Waldorf-Pädagogik, Montessori-Pädagogik, ein Waldkindergarten, eine bilinguale, integrative oder interkulturelle Kita , eine Kita für „Hochbegabte“ oder eine andere Altersmischung? Eine schöne Idee ist sicherlich, eine neue KiTa zu gründen. Der Weg von der Idee bis zur Eröffnungsfeier ist jedoch lang und steinig. Trotzdem haben ihn bundesweit inzwischen über 8.000 Elterninitiativen erfolgreich hinter sich gelegt und betreiben heute eine anerkannte Kindertagesstätte. Nicht gezählt sind die vielen verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung, die – außerhalb des jeweils geltenden Kindergartengesetzes und zumeist ohne oder mit wenig öffentlicher Förderung – Kinder stundenweise betreuen.

In NRW tritt zum 01. August 2008 das "Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern" (Kinderbildungsgesetz, KiBiz) in Kraft. Verbunden damit soll die Bedarfsdeckung an Betreuung für Unterdreijährige in NRW, die bisher bei 4 % lag, deutlich angehoben werden. Auch der Bund will, dass die Betreuung der Unterdreijährigen ausgebaut wird und diskutiert z.Zt. im Rahmen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG), das zum 01. Januar 2009 in Kraft treten soll, sogar einen Rechtsanspruch für einjährige Kinder, wobei man allerdings davon ausgeht, dass diesen nur 35 % der Kinder in Anspruch nehmen werden. Für den Ausbau will der Bund auch weitere Mittel nicht nur für gemeinnützige Träger, sondern auch für privat-gewerbliche Anbieter zur Verfügung stellen (siehe hierzu im Einzelnen auf der Seite "Aktuelle Fachpolitik"). Auch der Ausbau der Betreuung für Schulkinder soll weitergehen, auch hier werden in einigen Bundesländern den freien Trägern Mittel zur Verfügung gestellt. Ob dies in Ihrer Kommune / in Ihrem Kreis der Fall ist, müssen Sie beim örtlichen Jugendamt oder Kreisjugendamt erfragen. Als Dachverband der Münsteraner Elterninitiativen können wir keine Gründungsberatung für ganz NRW anbieten. Landesweit aktiv ist aber der Paritätische Wohlfahrtsverband: 17 Fachberater und Fachberaterinnen stehen in ganz NRW verteilt zur Verfügung. Wer in Ihrer Nähe ansprechbar ist, finden Sie auf der Homepage www.paritaet-nrw.org. (Dort geht es weiter unter PariPortal - Dienstleistungen - Kindertageseinrichtungen. Ob der oder die FachberaterIn auch über E-Mail zu erreichen ist, erfahren Sie unter PariPortal - Tipps & Kontakte - Ansprechpartner - Kindertageseinrichtungen.)

Elterninitiativen werden in NRW auch mit dem KiBiz weiterhin mit 96 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten bezuschusst. Die restlichen 4 % der Kosten („Trägeranteil“) sowie das Essensgeld und die Vereinskosten (aus denen die nicht zuschussfähigen Verwaltungskosten, z. B. der Steuerberater oder Eintrittsgelder gezahlt werden) tragen die Eltern neben dem allgemeinen Elternbeitrag, der ans (Kreis)Jugendamt zu zahlen ist. Er richtet sich in der Höhe nach dem Alter des Kindes sowie dem Einkommen der Eltern, wobei der seit dem Frühjahr 2006 von jeder Kommune selbstständig festgelegt wird.

Manche Kommunen übernehmen auch freiwillig 100 % der Betriebskosten.

Die Betreuung von Schulkindern erfolgt ab dem 01. August 2008 in NRW nur noch in der sog. Offenen Ganztagsschule. Die letzten Schülerhorte werden damit zum 31. Juli geschlossen.

Darüber hinaus gibt es in Münster z. Zt. ca. 60 Elterninitiativen, die eine (oder mehrere) Spielgruppe(n) für Kinder bis zu drei Jahren betreiben. Beim Jugendamt der Stadt Münster können sie jedes Jahr einen einmaligen Zuschuss beantragen. Näheres über diese Eltern-Kind-Gruppen erfahren Sie unter unserm Link „Spielgruppen“. Einige NRW-Kommunen und Kreise fördern solche Spielgruppen (als Ersatz für fehlende Kindergartenplätze) regelmäßig. Inwiefern dies in Ihrer Kommune / Ihrem Kreis der Fall ist, müssen Sie beim zuständigen (Kreis-)Jugendamt erfragen.

In Köln gibt es ca. 30 sog. Krabbelgruppen. In diesen Gruppen werden zumeist acht Kinder bis zu vier Jahren am Vormittag oder am Nachmittag betreut. Die Gruppen haben zwar eine Betriebserlaubnis des zuständigen Landesjugendamtes, erhalten jedoch keinerlei Förderung durch Land oder Kommune. Oft teilen sie sich eine Vormittags- und eine Nachmittagsgruppe die angemieteten Räumlichkeiten, manchmal auch das Personal.

Da die Stadt Münster den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz mit 102 % übererfüllt und ab 01. August 2008 eine Versorgung an Betreuungsplätze für Unterdreijährige für 20 % der Kinder vorhält, gibt es hier schon lange keine Neugründungen von Elterninitiativen mehr. Als Dachverband, der Zuschüsse grundsätzlich nur für die Arbeit vor Ort erhält, haben wir daher keine Neuauflage unserer Broschüre „Wie gründe ich eine Elterninitiative?“ mehr erstellt. Jedoch haben wir für die wild Entschlossenen unter Ihnen einige Informationen zusammengestellt:

Für anerkannte, nach dem KiBiz („Kindergartengesetz“) geförderte Kindergruppen ist die Gründung eines gemeinnützigen Vereins Förderungsvoraussetzung. Ausführliche Informationen zur Vereinsgründung sowie einen Satzungsentwurf finden Sie anbei.

Nicht öffentlich bezuschusste Elterninitiativen (Spielgruppen) müssen keinen eingetragenen Verein gründen. Sie sollten sich jedoch, vor allem bei Einstellung einer Mitarbeiterin, der haftungsrechtlichen Konsequenzen bewusst sein (Haftung im Verein)

Für alle neuzugründenden Gruppen gilt, dass mit der Einführung des KiBiz die kommunale Entscheidung im Rahmen der jeweiligen Jugendhilfeplanung eine deutliche Stärkung erfahren hat. Ratsam erscheint deshalb, sich möglichst frühzeitig mit dem Jugendamt vor Ort in Verbindung zu setzen.

Ratsam erscheint weiterhin, vor allem für mehrgruppige Einrichtungen, die Erstellung einer Kindergruppenordnung oder Geschäftsordnung, in der einige „Spielregeln“ festgehalten werden.

Informationen zum Bau und zur Ausstattung von Tageseinrichtungen für Kinder finden Sie auf der Homepage des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe (www.lwl.org/kita).

Einen entsprechenden Kriterienkatalog für Elterninitiativen außerhalb des KiBiz (Halbtags-, Krabbel-, Spielgruppen), welche räumlichen Gegebenheiten erfüllt sein müssen, gibt es nicht. Die Fragen zu Raumgröße, Bedingungen und zur Struktur der Gruppe (Anzahl, Alter) werden vielmehr je nach Einzelfall und Bedürfnissen entschieden. Vor allem müssen die Räume bauordnungsrechtlich für die vorgesehene Kinderbetreuung geeignet sein, sie müssen der Gruppengröße, dem Alter und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen. Sie sollten kindgerecht eingerichtet und mit kindgerechten Spielmaterialien ausgestattet sein. Neben dem Gruppenraum ist ein in der Nähe liegender Sanitärbereich notwendig. Ferner ist eine Küchennutzung sinnvoll. Eine ausreichende, natürliche Belichtung und Belüftung der Räume ist erforderlich. Für eine regelmäßige Reinigung der Räume ist zu sorgen. Die Forderungen des Unfallschutzes sind zu beachten. Ein erreichbarer Telefonanschluss (Handy) ist notwendig.

An der Genehmigung der Räume und der Erteilung der Betriebserlaubnis sind letztendlich neben dem Landesjugendamt und dem (Kreis)Jugendamt zumeist auch die Bauaufsicht, die Brandschutzbehörde (Feuerwehr) und das Gesundheitsamt beteiligt. Nähere Informationen und ein Formular für den Antrag auf Betriebserlaubnis nach § 45 KJHG erhalten Sie auf der Seite des Landesjugendamt Westfalen-Lippe (s. o.).

Besonders in nach dem KiBiz in NRW anerkannten Elterninitiativ-Kitas gilt es, Rechte und Pflichten der abgebenden (und mitarbeitenden) Eltern in einem Betreuungsvertrag festzuhalten. Dies empfiehlt sich aber auch für alle anderen Gruppen in Trägerschaft einer Elterninitiative.

Die Erstellung eines Kostenplans, d.h. die Aufstellung der Gesamtkosten, die für die Betreuung der Kinder in einer Kindergruppe voraussichtlich entstehen werden, ist sinnvoll.

Für die Einstellung des Personals benötigen Sie Arbeitsverträge. In der Anlage finden Sie als Bespiele einen Arbeitsvertrag TVöD (der sich in einigen Regelungen an den TVöD anlehnt) und einen Arbeitvertrag Spielgruppe, wenn Sie in der Spielgruppe eine geringfügig Beschäftigte anstellen wollen.
Den Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfehlen wir auf jeden Fall. Die von Eltern helfen Eltern e. V. angebotene Betriebshaftpflicht versichert nicht nur die MitarbeiterInnen / ErzieherInnen , sondern jeden, der Aufsicht führt, also auch Eltern, die Elterndienst machen. Aus verwaltungstechnischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir jedoch nur Mitgliedsgruppen in den von uns angebotenen Sammelvertrag aufnehmen. Die Aufnahme der Kindergruppe in den Dachverband Eltern helfen Eltern e.V. ist für Gruppen außerhalb von Münster aber leider nicht möglich.

Weitere Anbieter für eine Betriebshaftpflicht- und Berufshaftpflichtversicherung sind u.a . die Provinzial, die LVM in Münster, General Accident und die Trans in Bremen. Günstige Berufshaftpflichtversicherungen für ErzieherInnen bieten auch die Gewerkschaften an.

Die MitarbeiterInnen sind in der kostenpflichtigen gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ( bgw ) in Hamburg anzumelden (www.bgw-online.de).

Gemeinnützige Vereine, die über eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes nach § 45 KJHG verfügen, können die Kinder kostenlos bei der Unfallkasse NRW (www.unfallkasse-nrw.de) anmelden. Für nicht gemeinnützige Vereine ist eine Unfallversicherung für die Kinder über die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ( bgw ) in Hamburg ( s.o .) möglich.

Zu guter Letzt ist – für Elterninitiativen nach dem KiBiz – beim örtlichen (Kreis)Jugendhilfeausschuss unter Vorlage diverser Unterlagen und des Pädagogischen Konzeptes ( mit Regelungen zur Eingewöhnung, Tagesablauf, Elternmitarbeit etc.) die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 45 KJHG zu beantragen.

Viele Informationen finden Sie sicherlich auch in der beigefügten Literaturliste.

Wegen weiterer Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr (Kreis)Jugendamt und / oder an den / die FachberaterIn Ihrer zuständigen Kreisgruppe des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (www.paritaet-nrw.org).

Die Landesjugendämter erreichen Sie wie folgt:

Informationen für Eltern und ErzieherInnen insbesondere aus dem Großraum Köln gibt es auch bei www.keks-koeln.de.

In der Hoffnung, mit den beigefügten Materialien ein wenig weitergeholfen zu haben, wünschen wir Ihnen bei Ihren Bemühungen viel Spaß und Erfolg

Das Team von Eltern helfen Eltern e.V.

PS. Wir danken den Kolleginnen des KKT, Dachverband der Elterninitiativen in München, für die Zurverfügungstellung der Stichworte zur Konzeptionserstellung.

PPS. Bei allen zur Verfügung gestellten Materialien handelt es sich um Entwürfe und (Formulierungs-)Vorschläge. Eltern helfen Eltern e.V. übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für deren Inhalte!