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Fachpolitik
Vorlagen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Münster:
Ratsinformationssystem
Aktuelles
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Mit jedem Tag Planungsunsicherheit steigt die Grauziffer aussteigender Sprach-Kitas. Zum 30. Juni endet die
Bundesförderung des Programmes Sprach-Kitas.
Die Landesregierung NRW hat zugesagt, die Förderung ab dem 1. Juli fortzusetzen. Dennoch warten alle Programmbeteiligten nach wie vor auf konkrete Informationen und eine gesicherte Perspektive. Aufgrund des Zeitdrucks sendet das
"Netzwerk der zusätzlichen Fachberatungen Sprach-Kita" am 11. Mai deshalb eine Aufforderung zur Dringlichkeitsentscheidung nach Düsseldorf.
Nach heftigen Protesten hat die Landesregierung NRW am 24. Mai nun erste Informationen zum
Antragsverfahren für eine Förderung bis zum 31. Dezember 2023
veröffentlicht.
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Im öffentlichen Dienst gibt es ein
TVöD-Tarifergebnis:
Demnach gibt es einen Mix aus bis zu 1.200,00 EUR Inflationsausgleichprämie im Juni 2023, einem monatlichen Sockelbetrag von bis zu 200,00 EUR von Juli 2023 bis Februar 2024 und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von
5,5 Prozent ab 1. März 2024.
Leider wurde die Inflationsausgleichsprämie dabei am 22. April 2023 in einem
gesonderten "Tarifvertrag über Sonderzahlungen
zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" geregelt, nicht im TVöD.
Trotzdem lautet die
Empfehlung,
freiwillig zu zahlen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (LAGFW) sowie die beiden Kirchlichen Büros haben mit Schreiben vom 3. Mai die Verantwortlichen im Land und den Kommunen aufgefordert, sehr zeitnah in Gespräche eintreten, um
eine Lösung der Finanzierungsfrage
aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses für die Kitas herbeizuführen.
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Nutzt der Kita-Träger die Gestellung von
Personal durch eine Zeitarbeitsfirma,
sind grundsätzlich auch für dieses Personal die personellen Voraussetzungen (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) nach Maßgabe der Personalverordnung auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 8 KiBiz einzuhalten, teilen LVR und LWL
am 25. April zeit- und wortgleich mit.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten und sich an diese anzupassen. Die
Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
soll ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Damit sollen Synergien und positive Nebeneffekte zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie für mehr
ökologische Nachhaltigkeit und Lebensqualität erzielt werden. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen als Multiplikatoren dienen, um die vorbildhaften Vorhaben als Best Practice-Beispiele möglichst überregional
bekannt und sichtbar zu machen sowie zur Nachahmung anzuregen. Das Förderfenster für neue Anträge im Rahmen der novellierten Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) wird für den Zeitraum vom 15. Mai
bis 15. August 2023 geöffnet. Es gilt nicht das Windhundprinzip.
Weitere Workshops zur Antragstellung befinden sich bereits in Vorbereitung.
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Fast 95 Prozent der Kitaleitungen geben laut DKLK-Studie 2023 an, dass sich der Personalmangel in den vergangenen zwölf Monaten verschärft hat, es schwieriger geworden ist, passendes Personal zu gewinnen, oder Personal eingestellt
wurde, welches vor Jahren wegen mangelnder Passgenauigkeit nicht eingestellt worden wäre.
"Der Personalmangel gefährdet die frühkindliche Bildung"
schreibt die Spielen und Lernen, präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 23. März anlässlich der Veröffentlichung der DKLK-Studie 2023 mit dem Schwerpunkt „Personalmangel in Kitas“ im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses in Düsseldorf.
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Kinder betreuen kann jeder. Diese Haltung scheint in vielen Köpfen zu stecken. Sie zeigt sich auch in der Diskussion, wie der Mangel an Fachkräften behoben werden kann.
"In 160 Stunden zur Erzieherin":
Der drohenden Abwertung des Berufs aber können wir vieles entgegensetzen, schreibt Elke Alsago für ver.di.
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Mit Schreiben vom 28. Februar weist das Gesundheits- und Veterinäramt der Stadt Münster auf die
Meldepflicht von Infektions- krankheiten
hin. Dazu gibt es eine vollständige
Liste der meldepflichtigen Erkrankungen.
Am 27. März wies das Gesundheitsamt der Stadt Münster darauf hin, dass eine
Wiederzulassung eines an Scharlach erkrankten Kindes oder Mitarbeitenden
nach neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich ist, bei fortbestehenden Symptomen unter der Therapie erst nach deren Abklingen. Ohne antibiotische Therapie ist eine Wiederzulassung
frühestens 24 Stunden nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt. Der Hinweis im Schreiben vom 28. Februar ist diesbezüglich aufgehoben.
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Die
KiBS-Studie des DJI
beschreibt hohen Betreuungsbedarf sowie die tatsächliche Nutzung eines Betreuungsplatzes, berichtet die "Spielen und Lernen", herausgegeben vom BAGE-Sponsor Dusyma am 2. März.
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Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird jedem Jugendamt - ohne Antrag - eine
„Fachbezogene Pauschale“
gemäß § 29 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes NRW 2023 zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Förderung ist die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte in den Bereichen Sprachliche Bildung, Beobachtung und Dokumentation,
Medienkompetenzförderung, Aspekte vorurteilsbewusster Erziehung und Bildung sowie sozialer Inklusion, Aufarbeitung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von
Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW. Grundlage der Förderung sind die
„Fördergrundsätze 2023
des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“. Die Jugendämter leiten die Mittel eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des kommunalen
Haushaltsrechts an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen und die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragten Fachberatungs- und Vermittlungsstellen der Kindertagespflege weiter. Der Zuwendungsempfänger hat
für die Durchführung der Maßnahmen einen angemessenen, finanziellen Eigenanteil zu erbringen. Fragen und Antworten zu den Inhalten gibt es in den
FAQ zu den Fortbildungsthemen.
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Der Bundestag hat am 09. Februar einen geänderten Gesetzesentwurf des Bundesrates (Drs. 20/ 5585) beschlossen. Vereine können künftig auch ohne Regelung in der Satzung
hybride Mitgliederversammlungen
einberufen. Zudem sollen durch Beschluss der Mitglieder auch rein virtuelle Versammlungen einberufen werden können.
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Am 7. Februar veröffentlichte Familienministerin Paul den
Bericht zum "Sofortprogramm Kita"
für den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags zum Thema Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung und stellte
"Ad hoc Maßnahmen zum Umgang mit akutem Fachkräftemangel
in der Kindertagesbetreuung" des Landes vor. Leider bleiben viele Fragen zur Finanzierung etwa zum FSJ in der Kita zunächst weiter offen.
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Das
Kita-Qualitätsgesetz
wurde am 16. Dezember verabschiedet. Damit ist die weitere finanzielle Unterstützung des Bundes bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege in trockenen Tüchern – ohne Vermittlungsausschuss.
Der Bundesrat hat es sich allerdings nicht nehmen lassen, seine Kritik am Handeln der Bundesregierung in einer Entschließung zu formulieren. Darin heißt es u.a.: "Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung erneut auf, den
Ländern dauerhaft Finanzmittel für diesen Prozess bereitzustellen. Dies gilt auch für die Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs zum Inkrafttreten des Qualitätsentwicklungsgesetzes ab dem Jahr 2025. Zudem sehen die Länder die
Notwendigkeit, dass der Bund die Finanzmittel dynamisiert und wenn neue Maßnahmen verabredet werden, diese entsprechend erhöht."
Das neue KiTa-Qualitätsgesetz wird das bisherige
Gute-KiTa-Gesetz
ablösen. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz hat der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt.
Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem neuen Gesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.
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Der am 14. Dezember verabschiedete
„NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“
soll Bürger:innen sowie Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur kurz- und mittelfristig unterstützen, die aufgrund der steigenden Energiepreise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. U. a. will die
Landesregierung Kitas und Kindertagepflege bei den gestiegenen Energiekosten entlasten. (Näheres s. u. >
KiBiz)
Arbeitshilfen
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Bereits zum zwölften Mal wählten die Elternbeiratsvertreter*innen aller münsterischen Kindertageseinrichtungen die neuen Mitglieder des
Jugendamtselternbeirats (JAEB) Münster.
Der JAEB vertritt damit auch im Kitajahr 2022/23 die Elternbeiräte der Kitas in Münster auf kommunaler und Landesebene. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder arbeiten in Ausschüssen und Arbeitskreisen mit und pflegen einen konstruktiven
Dialog mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Dem 18-köpfigen Gremium steht zum dritten Mal in Folge als erste Vorsitzende Ann-Christin Spatzier vor.
Kita-Eltern können sich mit ihren Anliegen rund um die Tagesbetreuung gern per Mail (jaeb@muenster.org), Facebook, Instagram (jaeb_muenster) oder über das Kontaktformular auf der Homepage an den JAEB wenden.
Der größte Erfolg bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist das
Büchlein „Hurra, ich bin jetzt in der Kita“,
das mittlerweile fünfsprachig (zuletzt kam ukrainisch dazu) erschienen ist und für das regelmäßig Anfragen aus ganz NRW eintreffen.
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Der
Änderungstarifvertrag Nr. 28 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V) -
regelt das Verfahren zu Regenerations- und Umwandlungstagen, die neue Eingruppierung von PiA Erzieherin nach Abschluss der Ausbildung sowie die monatliche Zulage für Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltord-
nung (VKA) (d. h. Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)) eingruppiert sind.
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Erstmals gilt in NRW ein
Landeskinderschutzgesetz,
überwiegende Teile sind seit 1. Mai 2022 in Kraft. Wesentliche Eckpunkte sind: Kinderschutz und Kinderrechte, Verfahren im Kinderschutz, Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
und Kinderschutzkonzepte. (Näheres s. unter > Vermischtes >
Kinderschutz)
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Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW setzt sich dafür ein, dass Helfende und Fachkräfte aus der Ukraine unkompliziert, dabei aber professionell und sicher in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt
werden können. Sie stellt daher mehrsprachige Merkblätter für Sensibilisierungsgespräche und Muster für eine Selbstauskunft und Selbstverpflichtungserklärung (Deutsch/Ukrainisch/Russisch/Englisch) sowie viele weitere Hinweise zum
Umgang mit der Ukraine-Krise
zur Verfügung.
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Gute Dienste zur Berechnung aktueller Gehälter nach TVöD und der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) leistet die Site
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue.
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Der Blog der Paritätischen Akademie NRW
"BILDUNG ERLEBEN"
spiegelt aktuelle Themen, Hintergrundwissen von Expertinnen und Experten, Berichte über Menschen und ihre Arbeit im sozialen Bereich wider.
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Im
Blog „Kitaqualität“
schreibt Michael Schrader vom Kooperationspartner pragma GmbH in Bochum regelmäßig Beiträge zu Fragestellungen und Entwicklungen im Kita-Bereich.