Eltern helfen Eltern
Information und Beratung für Elterninitiativen
Fachpolitik
Vorlagen des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie der Stadt Münster:
Ratsinformationssystem
Aktuelles
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In den Nachrückverfahren konnten in der Stadt Münster
ca. 700 Kindern
ein Platz angeboten werden, berichtet die WN am 8. August.
Die Stadt Münster muss einem
unter dreijährigen Kind einen Betreuungsplatz mit 45 Stunden Umfang
anbieten, der in 30 Minuten erreichbar ist, entschied das Verwaltungsgericht Münster nach einem Eilantrag bereits am 7. Juni. Nähere Ausführungen dazu in der
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
Am 12. Juni hat die Stadt das
Urteil akzeptiert.
Es könnte ein Signal auch für viele andere Eltern sein.
"Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen - :
Anlass zur Freude ist der Richterspruch nicht", kommentiert die WN am 10. Juni.
Mit ihrem darauf folgenden Eilantrag, die Stadt zu verpflichten, auf einen Kitaträger dahingehend einzuwirken, dass ihr Kind in dessen Kita aufgenommen wird, unterlagen sie jedoch am 06. Juli vor dem Verwaltungsgericht. Die Stadt habe
keine Handhabe, den privaten Kitaträger zu zwingen,
das Kind aufzunehmen. Nähere Ausführungen dazu in der
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt soziale Einrichtungen mit dem
Programm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen
dabei, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse anzugehen und umzusetzen. Insgesamt wird dabei ein Fokus auf naturbasierte Lösungen (Nachhaltigkeit und Lebensqualität) gelegt. Darüber hinaus sollen die geförderten sozialen Einrichtungen
ihre Vorhaben als Best Practice-Beispiele möglichst überregional bekannt und sichtbar machen. Laut
Förderrichtlinie
können auch Kitas an dem Programm partizipieren (Kinder werden als vulnerable Gruppe eingestuft).
Nächste Antragsfrist ist der 15. August 2023.
In einem Video erklärt das "AnpaSo"-Team der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) Schritt für Schritt, wie ein
elektronischer Förderantrag über das easy-Online-Portal des Bundes
gestellt werden kann. Man erfährt, welche Unterlagen benötigt werden und wo diese zu finden sind, wo welche Informationen eingetragen und welche Klicks an welcher Stelle gemacht werden müssen, damit der Antrag korrekt eingereicht
werden kann.
Gerne weisen wir auf diverse Infos zum Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz auf unserer Homepage unter >
Service > MINT, Nachhaltige Entwicklung (BNE)
hin.
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Anfang Juni hatten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit einem Hilferuf
Offenen Brief zur Gefährdung von Einrichtungen und Diensten der sozialen Infrastruktur
an Ministerpräsident Hendrik Wüst abgesetzt. Eine Reaktion der Landesregierung auf den Offenen Brief zur Lage der Einrichtungen und Dienste? Lange Fehlanzeige!
Kitas, Offener Ganztag, Angebote für Menschen mit Behinderung, Beratungsstellen oder Pflegeheime: Das Problem zieht sich durch den gesamten Sozialbereich. „Es gibt trotz monatelanger Diskussion keinerlei Fortschritte, trotz der
dramatischen Lage, die sich abzeichnet.", so die Pressemitteilung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
"Land muss seiner Verantwortung fürs Soziale gerecht werden!"
titelt die Freie Wohlfahrtspflege.
Die endlich am 7. Juli erfolgte
Antwort
enthielt weder die dringend notwendigen finanziellen Zusicherungen für die Träger, noch sind Maßnahmen zu erkennen, die geeignet wären, die angespannte Situation zu entschärfen.
Daher hat die LAG FW unter Vorsitz des Paritätischen Landesverbandes am 13. Juli mit einem
Schreiben an die Staatskanzlei
die Landesregierung erneut dazu aufgefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Es wird betont, dass ein Betreuungskollaps verhindert und ein Rettungspaket für den Sozialbereich geschnürt werden soll, es aber
trotz monatelanger Diskussionen zwischen den Verbänden, Trägern und dem Land keine Fortschritte gibt.
Mit Gewerkschaften, Elternvertretungen u. a. werden deshalb bereits Gespräche geführt, um ein Aktionsbündnis zu schmieden, das nach den Sommerferien die Landesregierung zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung bewegen soll.
Darüber hinaus haben sich die LAG FW und die beiden kirchlichen Büros am 14. Juli in einem
gemeinsamen Brief an die kommunalen Spitzenverbände
gewandt und fordern, auch von kommunaler Seite eine finanzielle Entlastung der Träger zu erwirken, um den Fortbestand der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit abzusichern.
Nachdem die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAGFW) sich bereits am 1. Juni in einem Offenen Brief (s. o.) durch den Tarifabschluss vom April 2023 geäußert hatte, wies am 13. Juni auch der Städtetag NRW
mit Verweis auf das Schreiben der
Kommunalen Spitzenverbände
noch einmal auf die
existenzbedrohenden Auswirkungen
des Tarifabschlusses für Kitas in NRW hin.
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Der Paritätische Geamtverband informiert am 3. Juli:
Die neuen Zahlen zum AFBG sind da. Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer
Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG
standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55.400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8.600 auf 9.700 Personen.
Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG
der Fall war.
Die Zahl der Verdachtsanzeigen und Anerkennungen von
Berufskrankheiten
erreichte 2022 ein Rekordhoch. Grund ist der starke Anstieg bei den Infektionskrankheiten, zu denen insbesondere COVID-19 zählt. In 199.542 Fällen wurde eine Berufskrankheit anerkannt, was ebenfalls einer Steigerung von mehr als
60 % gegenüber 2021 entspricht. Damit wurden fünfmal so viele Fälle wie im Jahr 2020 als Berufskrankheit anerkannt. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, dass 53.000 Infektionskrankheiten für Kinderbetreuerinnen (Kita und Hort) anerkannt
wurden. Damit fallen über ein Viertel aller Corona-bedingten Berufskrankheiten auf pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen!
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Den
Aufruf für qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes,
hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e. V. bereits Ende Mai mit unterzeichnet.
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Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1890 des Abgeordneten Marcel Hafke, FDP zu
Buchungen von Stundenkontingenten in Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen
mit Schreiben vom 29. Juni namens der Landesregierung beantwortet.
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Den vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) initiierten
Aufruf für qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes
hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e. V. gemeinsam mit 30 weiteren Verbänden bereits Ende Mai unterzeichnet.
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Bereits am 15. Mai hatte das Landesjugendamt mitgeteilt, dass das
Alltags- bzw. Kitahelfer*innenprogramm,
zunächst bis einschließlich zum 31. Dezember 2023 fortgeführt wird. Das
Eckpunktepapier zu den Fördergrundsätzen für Kita-Helfer*innen
wurde am 30. Mai veröffentlicht.
Der genaue Text ist in der
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und -Helfern
nachzulesen, die
FAQ-Liste
beantwortet viele Fragen zum Programm sehr verständlich.
Für das neu aufgelegte Programm sind ab sofort
Anträge beim jeweils zuständigen Jugendamt (docx-Datei)
zu stellen. Dazu gehören weiterhin
Anlage 1: Erklärung zur Vorlage des Erweiterten Führungszeugnisses (docx-Datei)
sowie
Anlage 2: Aufstellung über die (zusätzlichen) förderungsfähigen Personalausgaben (xlsx-Datei).
Zuwendungsfähig sind weiterhin Personalausgaben, die durch die Beschäftigung zusätzlicher Hilfskräfte und aufgrund der Aufstockung der Stunden bei vorhandenem Personal im
nichtpädagogischen Bereich entstehen. Es gibt jedoch einige wesentliche und aus Kitaträger-Sicht ärgerliche Veränderungen zu der bisherigen Bezuschussung:
- der Zuschuss beträgt nur noch 90 % der Gesamtausgaben! Dabei liegt die maximale Höhe des Zuschusses bei 8.490,00 € - dafür müssten dann mindestens 9.433,33 € Gesamtausgaben nachgewiesen werden.
- Der 10%-ige Eigenanteil darf nicht aus KiBiz-Mitteln sondern muss aus tatsächlichen Eigenmitteln finanziert werden! Dieser Betrag (also je nach Höhe bis zu 943,33 €) darf also nicht in den Verwendungsnachweis für das Jahr 2023/24
einfließen, sondern muss aus dem Vereinsvermögen beglichen werden!
- Für Personen, die nicht schon im Rahmen der bisherigen Kitahelfer*innenprogramme (2020 - 2023.07) eingestellt waren, bedarf es eine Förderzusage oder einer Ausnahmegenehmigung des Jugendamtes vor Unterzeichnung eines
Arbeitsvertrages der Person!
- Es gibt eine Ausschlussfrist (31.10.2023) für Anträge. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt!
Gleich geblieben ist:
- dass die Alltagshelfer*innen nicht aus dem pädagogischen Ausbildungsbereich kommen dürfen und
- dass sie nicht pädagogisch eingesetzt werden dürfen!
Die oben erläuterten Änderungen des Programms und die erneut sehr kurze Laufzeit bis Ende des Jahres (eine weitere Verlängerung bis zum 31.07.2024 ist zwar politisch in Sicht, steht aber noch unter Vorbehalt der Haushaltsfinanzierung
2024) bedeuten zwar eine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Zuschüsse. Aber bei der jetzigen "politischen Gesamtwetterlage" können wir froh sein, dass es überhaupt zu einer Verängerung gekommen ist. Ob es langfristig zu
einer im Gesetz verankerten Verstetigung kommen wird und ob diese dann auch ausreichend finanziert sein wird, bleibt abzuwarten.
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Mit jedem Tag Planungsunsicherheit steigt die Grauziffer aussteigender Sprach-Kitas. Zum 30. Juni endet die
Bundesförderung des Programmes Sprach-Kitas.
Nach heftigen Protesten hat die Landesregierung NRW am 24. Mai endlich erste Informationen zum
Antragsverfahren für eine Förderung bis zum 31. Dezember 2023
veröffentlicht. Die
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit in Kindertageseinrichtungen
vom 30. Mai, veröffentlicht am 05. Juni, sieht ebenfalls zunächst nur eine Förderung bis zum 31. Dezember d. J. vor. Auch hier gilt: Ob es langfristig zu
einer im Gesetz verankerten Verstetigung kommen wird und ob diese dann auch ausreichend finanziert sein wird, bleibt abzuwarten.
Am 14. Juni veröffentlichte die Landesregierung eine Antwort auf die Kleine Anfrage 1778 vom 4. Mai 2023 der SPD
"Hat es dem Ministerium die Sprache verschlagen? – Sprach-Kitas warten auf sichere Rahmenbedingungen".
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Im öffentlichen Dienst gibt es ein
TVöD-Tarifergebnis:
Demnach gibt es einen Mix aus bis zu 1.200,00 EUR Inflationsausgleichprämie im Juni 2023, einem monatlichen Sockelbetrag von bis zu 200,00 EUR von Juli 2023 bis Februar 2024 und einer tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter von
5,5 Prozent ab 1. März 2024.
Leider wurde die Inflationsausgleichsprämie dabei am 22. April 2023 in einem
gesonderten "Tarifvertrag über Sonderzahlungen
zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich)" geregelt, nicht im TVöD.
Trotzdem lautet die
Empfehlung,
freiwillig zu zahlen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (LAGFW) sowie die beiden Kirchlichen Büros haben mit Schreiben vom 3. Mai die Verantwortlichen im Land und den Kommunen aufgefordert, sehr zeitnah in Gespräche eintreten, um
eine Lösung der Finanzierungsfrage
aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses für die Kitas herbeizuführen.
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Nutzt der Kita-Träger die Gestellung von
Personal durch eine Zeitarbeitsfirma,
sind grundsätzlich auch für dieses Personal die personellen Voraussetzungen (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII) nach Maßgabe der Personalverordnung auf Grundlage des § 54 Abs. 2 Nr. 8 KiBiz einzuhalten, teilen LVR und LWL
am 25. April zeit- und wortgleich mit.
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Fast 95 Prozent der Kitaleitungen geben laut DKLK-Studie 2023 an, dass sich der Personalmangel in den vergangenen zwölf Monaten verschärft hat, es schwieriger geworden ist, passendes Personal zu gewinnen, oder Personal eingestellt
wurde, welches vor Jahren wegen mangelnder Passgenauigkeit nicht eingestellt worden wäre.
"Der Personalmangel gefährdet die frühkindliche Bildung"
schreibt die Spielen und Lernen, präsentiert vom BAGE-Sponsor Dusyma am 23. März anlässlich der Veröffentlichung der DKLK-Studie 2023 mit dem Schwerpunkt „Personalmangel in Kitas“ im Rahmen des Deutschen Kitaleitungskongresses in Düsseldorf.
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Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird jedem Jugendamt - ohne Antrag - eine
„Fachbezogene Pauschale“
gemäß § 29 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes NRW 2023 zur Verfügung gestellt. Ziel dieser Förderung ist die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte in den Bereichen Sprachliche Bildung, Beobachtung und Dokumentation,
Medienkompetenzförderung, Aspekte vorurteilsbewusster Erziehung und Bildung sowie sozialer Inklusion, Aufarbeitung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von
Kinderschutzkonzepten nach § 11 Abs. 2 und 4 Landeskinderschutzgesetz NRW. Grundlage der Förderung sind die
„Fördergrundsätze 2023
des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“. Die Jugendämter leiten die Mittel eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des kommunalen
Haushaltsrechts an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen und die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragten Fachberatungs- und Vermittlungsstellen der Kindertagespflege weiter. Der Zuwendungsempfänger hat
für die Durchführung der Maßnahmen einen angemessenen, finanziellen Eigenanteil zu erbringen. Fragen und Antworten zu den Inhalten gibt es in den
FAQ zu den Fortbildungsthemen.
Arbeitshilfen
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Bereits zum zwölften Mal wählten die Elternbeiratsvertreter*innen aller münsterischen Kindertageseinrichtungen die neuen Mitglieder des
Jugendamtselternbeirats (JAEB) Münster.
Der JAEB vertritt damit auch im Kitajahr 2022/23 die Elternbeiräte der Kitas in Münster auf kommunaler und Landesebene. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder arbeiten in Ausschüssen und Arbeitskreisen mit und pflegen einen konstruktiven
Dialog mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster. Dem 18-köpfigen Gremium steht zum dritten Mal in Folge als erste Vorsitzende Ann-Christin Spatzier vor.
Kita-Eltern können sich mit ihren Anliegen rund um die Tagesbetreuung gern per Mail (jaeb@muenster.org), Facebook, Instagram (jaeb_muenster) oder über das Kontaktformular auf der Homepage an den JAEB wenden.
Der größte Erfolg bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist das
Büchlein „Hurra, ich bin jetzt in der Kita“,
das mittlerweile fünfsprachig (zuletzt kam ukrainisch dazu) erschienen ist und für das regelmäßig Anfragen aus ganz NRW eintreffen.
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Der
Änderungstarifvertrag Nr. 28 vom 18. Mai 2022 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung - (BT-V) -
regelt das Verfahren zu Regenerations- und Umwandlungstagen, die neue Eingruppierung von PiA Erzieherin nach Abschluss der Ausbildung sowie die monatliche Zulage für Beschäftigte, die nach Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 – Entgeltord-
nung (VKA) (d. h. Beschäftigte in Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)) eingruppiert sind.
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Erstmals gilt in NRW ein
Landeskinderschutzgesetz,
überwiegende Teile sind seit 1. Mai 2022 in Kraft. Wesentliche Eckpunkte sind: Kinderschutz und Kinderrechte, Verfahren im Kinderschutz, Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz
und Kinderschutzkonzepte. (Näheres s. unter > Vermischtes >
Kinderschutz)
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Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW setzt sich dafür ein, dass Helfende und Fachkräfte aus der Ukraine unkompliziert, dabei aber professionell und sicher in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt
werden können. Sie stellt daher mehrsprachige Merkblätter für Sensibilisierungsgespräche und Muster für eine Selbstauskunft und Selbstverpflichtungserklärung (Deutsch/Ukrainisch/Russisch/Englisch) sowie viele weitere Hinweise zum
Umgang mit der Ukraine-Krise
zur Verfügung.
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Gute Dienste zur Berechnung aktueller Gehälter nach TVöD und der Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) leistet die Site
http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue.
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Der Blog der Paritätischen Akademie NRW
"BILDUNG ERLEBEN"
spiegelt aktuelle Themen, Hintergrundwissen von Expertinnen und Experten, Berichte über Menschen und ihre Arbeit im sozialen Bereich wider.
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Im
Blog „Kitaqualität“
schreibt Michael Schrader vom Kooperationspartner pragma GmbH in Bochum regelmäßig Beiträge zu Fragestellungen und Entwicklungen im Kita-Bereich.